Häufige Fragen
1. „Mammographie-Screening“ – Was ist das?
Die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust nennt man Mammographie. Bietet man allen Menschen einer bestimmten Altersgruppe eine spezielle Untersuchung an, bezeichnet man das als „Screening“ (von englisch „to screen“ = überprüfen, filtern). Im Falle medizinischen Screenings versucht man, aus einer Gruppe Menschen zu finden, die zwar noch keine Symptome zeigen, aber bereits eine bestimmte Krankheit in sich tragen. Beim Mammographie-Screening geht es explizit darum, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um die Heilungschancen zu verbessern und schonendere Behandlungsmethoden anwenden zu können. Verhindert werden kann die Entstehung von Brustkrebs durch das Screening nicht!
2. Warum wurde das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland eingeführt?
Die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist Brustkrebs. Anfang der 2000er Jahre existierten in vielen Ländern bereits spezielle Screening-Programme zur Früherkennung, die gute Ergebnisse brachten. Daher beschloss auch der Deutsche Bundestag 2002 einstimmig, für Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Das Mammographie-Screening gilt derzeit als die einzige Früherkennungs-Methode, die nachweislich die Sterblichkeitsrate bei Brustkrebs reduzieren kann. Voraussetzung ist eine konsequente Durchführung unter hohen gesicherten Qualitätsstandards. Viele Tumore, die noch nicht tastbar sind, können bei der Mammographie dennoch erkannt und frühzeitig schonend behandelt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen betroffener Frauen, wieder gesund zu werden. Denn die Größe eines entdeckten Tumors ist entscheidend für die Prognose.
3. Warum dürfen nur spezielle Untersuchungszentren des Screening durchführen?
Die speziell eingerichteten Mammographie-Screening-Einheiten unterliegen besonderen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig vor Ort überprüft werden. So kann den teilnehmenden Frauen ein hoher Qualitätsstandard garantiert werden. Ausschließlich speziell fortgebildete erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die über eine Screening-Zulassung verfügen, leiten programmverantwortlich die Screening-Einheiten. Auch die Befunderärzte müssen sich jährlich einer Qualitätsüberprüfung unterziehen. Die beteiligten Röntgenfachkräfte sind ebenso für das Screening geschult.
4. Warum fiel die Wahl der Screening-Methode auf die Mammographie?
Für das qualitätskontrollierte Screening-Programm eignet sich am besten die Mammographie. Doch jede Diagnose-Methode zur Erkennung von Brustkrebs hat ihren Wert im speziellen Einsatzgebiet.
Beispiel kurative Mammographie: Mit der kurativen oder diagnostischen Mammographie lässt sich – unabhängig vom Alter – ein Tastbefund oder eine andere Auffälligkeit der Brust abklären. Sie ist in jedem Falle eine Kassenleistung.
Beispiel Ultraschall: Die Ultraschalluntersuchung wird speziell beim Mammographie-Screening bei verdächtigen mammographischen Befunden als zusätzliche klärende Maßnahme eingesetzt.
Beispiel Magnetresonanztomographie: Bei mammographischen Auffälligkeiten, die auch nach einer Ultraschalluntersuchung noch nicht klar zu beurteilen sind, stellt die Magnetresonanztomographie (MRT) eine hervorragende Möglichkeit weiterer diagnostischer Abklärung dar. Da hier Magnetwellen zur Anwendung kommen, besteht keine weitere Strahlenbelastung.
5. Sie sind zwischen 50 und 69 Jahren und noch nicht eingeladen worden?
Die zentralen Stellen versenden die Einladungen in der Regel nach einem Postleitzahlensystem, das aufgrund der Meldedaten regelmäßig abgearbeitet wird. Aus organisatorischen Gründen können nicht alle Frauen einer Region, die zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, gleichzeitig eingeladen werden. Deshalb erfolgen die Einladungen über den Zwei-Jahres-Zeitraum verteilt. Es kann also eine gewisse Frist dauern, bis Frauen, die gerade 50 Jahre alt geworden sind, erstmals zum Screening eingeladen werden.
6. Werde ich auch bei Nichtteilnahme nach zwei Jahren automatisch wieder eingeladen?
Frauen im anspruchsberechtigten Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden unabhängig von Ihrer Wahl für oder gegen die Untersuchung alle zwei Jahre neu eingeladen.
7. Kann ich schon vor meinem 50. Geburtstag an dem Programm teilnehmen?
Der Anspruch auf eine Teilnahme am speziellen Mammographie-Screening-Programm ist gesetzlich geregelt. Eine frühere Teilnahme ist leider nicht möglich. Aber natürlich können Sie sich unabhängig davon an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wenden, wenn Sie Beschwerden haben oder Auffälligkeiten abgeklärt werden müssen.
8. Entstehen mir durch die Teilnahme am Programm Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Screening-Programm vollständig. Bei privat versicherten Frauen hängt ein eventueller Eigenanteil vom individuellen Krankenkassenvertrag der Patientin ab.
9. Ist es sinnvoll, frühere Mammographie-Aufnahmen zur Untersuchung mitzubringen?
Das ist nicht von vorneherein notwendig. Falls zu einer weiteren Abklärung ältere Aufnahmen benötigt werden, wird die zuständige Screening-Einheit diese Bilder anfordern.
10. Beim Mammographie-Screening habe ich nicht mit einem zuständigen Arzt gesprochen. Warum?
Die jährlichen gesetzlich angebotenen Früherkennungsuntersuchungen bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt bieten ausführliche Möglichkeiten zum ärztlichen Gespräch in Ihrem vertrauten Umfeld. Das Mammographie-Screening versteht sich hier lediglich als ergänzende Maßnahme. Für die Erstellung der Mammographie-Aufnahmen sind in jedem Fall Radiologische Fachkräfte zuständig. Für das Screening-Programm werden diese Kräfte zusätzlich speziell qualifiziert und regelmäßig geschult. Bereits vor dem Screening-Termin bekommen Sie außerdem ausführliche schriftliche Informationen. Sollte das speziell geschulte Personal in der Screening-Einheit Ihre Fragen vor Ort nicht zufriedenstellend beantworten können, gibt es Gelegenheit zum ärztlichen Gespräch.
11. Ich trage ein Brustimplantat. Kann ich trotzdem am Screening-Programm teilnehmen?
Das ist kein Problem. Sie sollten die zuständige radiologische Fachkraft allerdings vor der Mammographie auf Ihre Implantate hinweisen. Details werden dann besprochen.
12. Was machen die Screening-Einheiten nach der Untersuchung mit meinen Daten?
Ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung beim Mammographie-Screening-Programm ist der Datenschutz. Sämtliche Daten, die vom amtlichen Melderegister zur Verfügung gestellt werden, müssen entsprechend gesetzlicher Datenschutz-Vorgaben verschlüsselt sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten unterliegen außerdem einer Schweigepflicht. Ist die Weitergabe medizinischer Befunde zur statistischen Auswertung oder programmatischen Qualitätssicherung notwendig, werden sie verschlüsselt und anonymisiert.