Ablauf der Untersuchung

Von der Einladung bis zur Ergebnismitteilung – flexibel, sicher, effizient

Qualität, Effizienz, Flexibilität und schnelle Ergebnisse – diese Faktoren sind beim Ablaufprozess des Mammographie-Screening-Programmes von der Einladung bis zur Ergebnismitteilung wesentliche Ziele. Vor allem sollen kurze Wartezeiten auf die Ergebnisse unnötige Belastungen der Patientinnen durch Ungewissheit reduzieren.

Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahr alt sind, bekommen Sie von der Zentralen Stelle Bayern alle zwei Jahre schriftlich eine Einladung zum Mammographie-Screening. Diese Einladung enthält bereits einen Terminvorschlag in einer Screening-Einheit in der Nähe Ihres Wohnortes. Sie können nun diesen Termin unter der Telefonnummer 089/ 57093-40200 bestätigen oder verlegen.

Ein weiterer Weg ist der direkte Zugang als „Selbstzuweiser“. Teilnahmeberechtigte Frauen wenden sich direkt an die Zentrale Stelle Bayern (Telefon: 089/ 57093-40200). Diese veranlasst alle weiteren notwendigen Schritte. Hierzu müssen kassenversicherte Frauen ihre Versichertenkarte bereithalten.

Zwei versierte Befunder sehen sich unabhängig voneinander alle erstellten Mammographien an. Denn vier Augen sehen natürlich mehr als zwei. Die programmverantwortlichen Ärzte und die Befunderärzte sehen sich schließlich gemeinsam in der sogenannten „Konsensuskonferenz“ auffällig Mammographien an. Hierbei wird beurteilt, ob ein weiterer Abklärungsbedarf vorliegt. Einen Krebsverdacht muss das noch nicht darstellen. Es soll lediglich mit weitergehenden Diagnosemethoden (Spezialaufnahmen und Ultraschall der Brust) festgestellt werden, ob sich ein Verdacht erhärtet.

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Erst wenn das der Fall ist, geht man zur minimalinvasiven Diagnostik über. Dabei wird eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen, die zur Untersuchung in die Pathologie geschickt wird. Nach etwa zwei bis drei Tagen liegt ein Ergebnis vor. Gesicherte Verdachtsfälle können so möglichst schnell in Behandlung gebracht werden. Natürlich werden auch bei den feingeweblichen Untersuchungen strenge Qualitätskriterien zugrunde gelegt.

Sowohl bei negativen wie bei positiven Befunden liegt innerhalb von höchstens sieben Werktagen eine persönliche Benachrichtigung vor. Auf Wunsch der Patientin wird auch der eigene Frauenarzt oder Hausarzt über das Ergebnis benachrichtigt.